Als in Tschechien vereidigter Übersetzer biete ich
beglaubigte Übersetzungen an, die von tschechischen Behörden anerkannt werden. Oft handelt es sich um Urteile und Beschlüsse, Bescheide, Notariatsakte, Gutachten, Straf- und Handelsregisterauszüge, Jahresabschlüsse, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse u. Ä. Nach Massgabe des tschechischen Gesetzes über die Gerichtsdolmetscher und Gerichtsübersetzer sind zur Erstellung von staatlich anerkannten Übersetzungen in Tschechien nur vom tschechischen Justizministerium geprüfte Übersetzer ermächtigt.