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MASARAK, s.r.o.
Übersetzungsbüro für Tschechisch/Deutsch
Jakubská 1, CZ-602 00 Brno
Tschechische Republik

Beglaubigte Übersetzungen – Tschechisch

Benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten?
Von Deutsch auf Tschechisch oder von Tschechisch auf Deutsch?
Als vereidigter Übersetzer stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Pavel Masarak, Übersetzer
Pavel Mašarák
Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen

Deutsch-Tschechisch / Tschechisch-Deutsch
Ich bin in Tschechien allgemein vereidigter Übersetzer (sog. Gerichtsübersetzer, auf Tschechisch soudní překladatel genannt). Ich unterstütze meine Klientschaft mit präzise ausgeführten beglaubigten Übersetzungen von Urkunden und anderen Dokumenten – sowohl vom Deutschen ins Tschechische als auch vom Tschechischen ins Deutsche.
Dank meiner langjährigen Praxis kenne ich die Abläufe bei tschechischen Behörden und Gerichten bestens. Von mir erstellte beglaubigte Übersetzungen werden von den zuständigen Stellen in der Tschechischen Republik problemlos anerkannt.
Als universitär ausgebildeter juristischer Fachübersetzer biete ich zudem qualitativ hochstehende juristische Übersetzungen mit besonderem Augenmerk auf terminologische Präzision und rechtliche Verständlichkeit an.

Räumlich getrennt – persönlich nah

Sie müssen nicht nach Tschechien reisen, um eine amtliche Übersetzung zu erhalten. Die fertigen Übersetzungen sende ich Ihnen elektronisch oder per Post zu oder reiche die Unterlagen auf Wunsch direkt bei den zuständigen Behörden in Tschechien ein.

Zuverlässig und hilfsbereit

Ich stehe Ihnen mit fachkundiger Beratung und persönlicher Unterstützung zur Seite. Vor Ort in Tschechien begleite ich Sie effizient, diskret und lösungsorientiert, damit Ihr Anliegen möglichst rasch und kostengünstig erledigt werden kann.
Flagge von Tschechien

Suchen Sie einen vereidigten Übersetzer für Tschechisch?

Schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an masarak@masarak.cz, oder rufen Sie mich an: (00420) 605 803 327.
Ich freue mich auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.

Übersetzung mit Beglaubigung

Tschechischer Übersetzer

In der Tschechischen Republik dürfen amtlich beglaubigte Übersetzungen ausschliesslich durch offiziell vereidigte Gerichtsübersetzer erstellt werden. Diese werden durch das tschechische Justizministerium nach einer Prüfung an der Justizakademie ernannt und unterstehen besonderen gesetzlichen Anforderungen.

Nicht nur für Gerichte

Tschechische Gerichtsübersetzer arbeiten nicht nur für Gerichte, sondern auch für Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Zivilstandsämter, Notariate und weitere staatliche Stellen. Ebenso werden sie regelmässig von Privatpersonen, Anwaltskanzleien und Unternehmen in Anspruch genommen – etwa wenn Verträge, Handelsregisterauszüge oder Jahresabschlüsse übersetzt werden müssen.

Was wird benötigt?

Unterlagen für beglaubigte Übersetzungen

Eine amtlich beglaubigte Übersetzung besteht in Tschechien grundsätzlich aus drei Bestandteilen:
1. der Originalurkunde oder einer Kopie, 
2. der Übersetzung und 
3. dem sogenannten Beglaubigungs- bzw. Bestätigungsvermerk, 
mit welchem der vereidigte Übersetzer die Übereinstimmung der Übersetzung mit der beigehefteten Urkunde bestätigt.

Apostille

Für die Verwendung schweizerischer Urkunden im Ausland ist zudem eine Apostille erforderlich. In solchen Fällen ist auch die Apostille als Bestandteil der beglaubigten Übersetzung ins Tschechische zu übersetzen.

Weitere Leistungen

Ich biete mehr als beglaubigte Übersetzungen an.

Was können wir für Sie tun?

Fragen kostet nichts.

Warum MASARAK?

  • Seit 2004 tätig. 
  • Hoch qualifiziert. 
  • Diskret und verlässlich.
  • Als Übersetzer vereidigt.
  • Juristisch ausgebildet.
  • Stets entgegenkommend.
  • Unterstützt Sie vor Ort.
  • Rechnungen in SFr. oder Euro.
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CZ-602 00 Brno
Tschechien
E-Mail: info@masarak.cz
Telefon: +420 605 803 327

MWST-Nummer: CZ02810093
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen im Handelsregister
beim Kreisgericht in Brno (CZ)
Aktenzeichen: C 82570