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Präsentation für die Schweiz

Beglaubigte Übersetzungen

Mein Name ist Pavel Mašarák. Ich bin als Übersetzer in Tschechien vereidigt.
Ich übersetze vorwiegend Urkunden und juristische Texte auf Tschechisch / Deutsch.
Wollen Sie Dokumente übersetzen lassen? Zuverlässig und professionell?
Pavel Masarak, Übersetzer
Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten

Deutsch-Tschechisch / Tschechisch-Deutsch
Ich erstelle als in Tschechien allgemein vereidigter Übersetzer (sog. Gerichtsübersetzer, auf Tschechisch „soudní překladatel“) Übersetzungen ins Tschechische, die von tschechischen Behörden und Gerichten problemlos akzeptiert werden. Sie müssen nicht nach Tschechien reisen, um eine amtlich anerkannte Übersetzung zu erhalten. Ich kann die Übersetzung postalisch liefern oder als in Tschechien ansässiger Übersetzer für Sie gleich vor Ort einreichen. Dokumente für eine Verwendung in Tschechien übersetzen lassen muss nicht kompliziert sein!

Vertrauenswürdig

Nur von einem in Tschechien vereidigten Übersetzer erstellte Übersetzungen werden von tschechischen Behörden anerkannt.

Entfernt und doch nah

Ich schicke Ihnen die fertige Übersetzung in die Schweiz oder reiche sie direkt bei der zuständigen Behörde in Tschechien ein.

Hilfsbereit

Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ich unterstütze Sie vor Ort so, dass die Sache möglichst schnell, diskret und günstig erledigt wird.
Flagge von Tschechien

Suchen Sie einen zuverlässigen Urkundenübersetzer für Tschechisch?

Schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an info@masarak.cz, oder rufen Sie mich an: (00420) 605 803 327.
Ich freue mich auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.
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Tschechischer Übersetzer

Mit amtlicher Anerkennung

Zur Erstellung amtlich anerkannter Übersetzungen sind in Tschechien nur die sog. Gerichtsübersetzer (d.h. allgemein vereidigte Übersetzer) berechtigt. Sie werden vom tschechischen Justizministerium in Prag geprüft und ernannt. Gerichtsübersetzer sind nicht nur für Gerichte, sondern auch für die Polizei, Staatsanwaltschaften, Zivilstandsämter und andere Behörden tätig und werden oft auch von Privatpersonen bzw. Unternehmen beauftragt. Ich weiss, was tschechische Behörden in welchem Fall verlangen und worauf zu achten ist, damit eine Übersetzung problemlos akzeptiert und die Sache erledigt wird.
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Was wird benötigt?

Unterlagen für eine beglaubigte Übersetzung

Eine beglaubigte Übersetzung in Tschechien besteht aus drei Bestandteilen: 1. der zu übersetzenden Urkunde oder ihrer Kopie, 2. der Übersetzung und 3. dem sog. Bestätigungsvermerk, d.h. einer Bestätigung, dass die Übersetzung mit der zu übersetzenden Urkunde übereinstimmt. Wenn die Übersetzung für ein tschechisches Zivilstandsamt bestimmt ist, muss die mit der Übersetzung zu verbindende Urkunde entweder das Original, oder eine notariell beglaubigte Abschrift sein. Oft müssen die Urkunden für eine Verwendung im Ausland zuerst in der Schweiz mit einer Apostille versehen werden, die dann mitübersetzt wird.

Weitere Leistungen

Ich biete mehr als beglaubigte Übersetzungen an.

Was kann ich für Sie tun?

Fragen kostet nichts.

Warum MASARAK?

  • Hoch qualifiziert. 
  • Seit 2004 tätig.
  • In Tschechien vereidigt.
  • Unterstützung vor Ort.
  • Ausbildung auch als Rechtspfleger.
  • Zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Stets entgegenkommend.
  • Rechnungen in SFr. oder Euro.
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MASARAK, s.r.o.
Jakubská 1
CZ-602 00 Brno
Tschechien
E-Mail: info@masarak.cz
Telefon: +420 605 803 327

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beim Kreisgericht in Brno (CZ)
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