MASARAK logo
MASARAK, s.r.o.
Übersetzungsbüro für Tschechisch/Deutsch
Jakubská 1, CZ-602 00 Brno
Tschechische Republik

Beglaubigte Übersetzungen – Tschechisch

Müssen Sie Dokumente übersetzen lassen?
Von Deutsch auf Tschechisch oder von Tschechisch auf Deutsch?
Wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Pavel Masarak, Übersetzer
Pavel Mašarák
Ihr Ansprechpartner 
in Tschechien
Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen

Deutsch-Tschechisch / Tschechisch-Deutsch
Wir sind erfahrene, in der Tschechischen Republik allgemein vereidigte Übersetzer (sog. Gerichtsübersetzer, auf Tschechisch soudní překladatel genannt). Wir unterstützen unsere Kunden mit präzis ausgeführten beglaubigten Übersetzungen von Dokumenten. Wir sind mit den Amtswegen bestens vertraut – von uns übersetzte Urkunden werden von tschechischen Behörden und Gerichten problemlos akzeptiert. Sie müssen nicht nach Tschechien reisen, um eine amtliche Übersetzung zu erhalten. Wir senden Ihnen die Übersetzung postalisch zu oder reichen die übersetzten Dokumente in Tschechien gleich ein. Als universitär ausgebildete juristische Fachübersetzer bieten wir auch qualitativ hochwertige juristische Übersetzungen an.

Vertrauenswürdig

Nur von einem in Tschechien vereidigten Übersetzer erstellte Übersetzungen werden von tschechischen Behörden angenommen.

Entfernt und doch nah

Wir schicken Ihnen die Übersetzung in die Schweiz oder reichen sie direkt bei der zuständigen Behörde in Tschechien ein.

Hilfsbereit

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie vor Ort so, dass die Sache möglichst schnell, diskret und günstig erledigt wird.
Flagge von Tschechien

Suchen Sie einen vereidigten Übersetzer für Tschechisch?

Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an masarak@masarak.cz, oder rufen Sie uns an: (00420) 605 803 327.
Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.
Beglaubigte Übersetzungen MASARAK

Tschechischer Übersetzer

Mit amtlicher Berechtigung
Zur Erstellung amtlich beglaubigten Übersetzungen sind in Tschechien nur sog. Gerichtsübersetzer (d.h. allgemein vereidigte Übersetzer) berechtigt. Sie werden vom tschechischen Justizministerium in Prag geprüft und ernannt. Gerichtsübersetzer sind nicht nur für Gerichte, sondern auch für die Polizei, Staatsanwaltschaften, Zivilstandsämter und andere Behörden tätig und werden oft auch von Privatpersonen bzw. Unternehmen beauftragt. Wir wissen, was tschechische Behörden in welchem Fall verlangen und worauf zu achten ist, damit eine Übersetzung problemlos akzeptiert und die Sache glatt erledigt wird.
Beglaubigte Übersetzungen MASARAK

Was wird benötigt?

Unterlagen für eine beglaubigte Übersetzung
Eine beglaubigte Übersetzung besteht in Tschechien aus drei Bestandteilen: 1. der zu übersetzenden Urkunde oder ihrer Kopie, 2. der Übersetzung und 3. dem sog. Bestätigungsvermerk, d.h. einer Bestätigung, dass die Übersetzung mit der zu übersetzenden Urkunde übereinstimmt. Wenn die Übersetzung für ein tschechisches Zivilstandsamt bestimmt ist, muss die mit der Übersetzung zu verbindende Urkunde entweder das Original, oder eine notariell beglaubigte Abschrift sein. Oft müssen Urkunden für eine Verwendung im Ausland zuerst in der Schweiz mit einer Apostille versehen werden, die dann mitübersetzt wird.

Weitere Leistungen

Wir bieten mehr als beglaubigte Übersetzungen an.

Was können wir für Sie tun?

Fragen kostet nichts.

Warum MASARAK?

  • Seit 2004 tätig. 
  • Hoch qualifiziert. 
  • Diskret und verlässlich.
  • Als Übersetzer vereidigt.
  • Juristisch ausgebildet.
  • Stets entgegenkommend.
  • Unterstützt Sie vor Ort.
  • Rechnungen in SFr. oder Euro.
logo MASARAK
MASARAK, s.r.o.
Jakubská 1
CZ-602 00 Brno
Tschechien
E-Mail: info@masarak.cz
Telefon: +420 605 803 327

MWST-Nummer: CZ02810093
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen im Handelsregister
beim Kreisgericht in Brno (CZ)
Aktenzeichen: C 82570