Eine beglaubigte Übersetzung in Tschechien besteht aus drei Bestandteilen: 1. der zu übersetzenden Urkunde oder ihrer Kopie, 2. der Übersetzung und 3. dem sog. Bestätigungsvermerk, d.h. einer Bestätigung, dass die Übersetzung mit der zu übersetzenden Urkunde übereinstimmt. Wenn die Übersetzung für ein tschechisches Zivilstandsamt bestimmt ist, muss die mit der Übersetzung zu verbindende Urkunde entweder das Original, oder eine notariell beglaubigte Abschrift sein. Oft müssen die Urkunden für eine Verwendung im Ausland zuerst in der Schweiz mit einer
Apostille versehen werden, die dann mitübersetzt wird.